Aufruf wahlberechtigter Personen

Öffentliche Bekanntmachung nach §§ 4 (1) und 6 (2) der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Hiermit fordere ich alle in der Stadt Lützen vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, bis spätestens 21.05.2024 in der Stadt Lützen wahlberechtigte Personen vorzuschlagen, die bereit sind, bei der Bürgermeisterwahl am 13.10.2024 bzw. einer möglichen Stichwahl am 10.11.2024 als Beisitzer oder dessen Stellvertreter in einem Wahlvorstand oder als Beisitzer oder deren Stellvertreter im Gemeindewahlausschuss der Stadt Lützen mitzuwirken.

Auf die §§ 9 Abs. 1a, 10 Abs. 1 a und 13 Abs. 1 bis 3 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt weise ich hin.

Lützen, den 05.04.2024

gez. Roßmann

Gemeindewahlleiter