Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung
Die Nachtragshaushaltssatzung finden Sie unter folgendem Link: Haushaltsplan Stadt Lützen (stadt-luetzen.de)
Die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes zur Einsichtnahme vom 11.12.2023 bis 21.12.2023 im Rathaus der Stadt Lützen, Markt 1,
06686 Lützen, Zimmer 12 zu den Dienstzeiten öffentlich aus:
Montag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr
Freitag 9.00 Uhr – 11.00 Uhr
Eine Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes ist nicht erforderlich.
Die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde von der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises mit Datum vom 08.11.2023 zur Kenntnis genommen.
Lützen, den 09.11.2023