Bekanntmachungen (inklusive Bekanntmachungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) & Ausschreibungen

 

 

Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung

Die Nachtragshaushaltssatzung finden Sie unter folgendem Link: Haushaltsplan Stadt Lützen (stadt-luetzen.de)

Die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes zur Einsichtnahme vom    11.12.2023     bis   21.12.2023    im Rathaus der Stadt Lützen, Markt 1,

06686 Lützen, Zimmer 12  zu den Dienstzeiten öffentlich aus:

Montag                         9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag                       9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch                      geschlossen

Donnerstag                  9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr

Freitag                          9.00 Uhr – 11.00 Uhr

Eine Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes ist nicht erforderlich.

Die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde von der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises mit Datum vom 08.11.2023 zur Kenntnis genommen.

Lützen, den  09.11.2023

gez. Bürgermeister
Uwe Weiß