Helfen Kann glücklich machen!

Der Senioren- und Behindertenbeirat informiert:

14.10.2024 ab 15:00 Uhr

Im Alter oder mit zunehmender Pflegebedürftigkeit können selbst die kleinsten Dinge des alltäglichen Lebens zu großen, unüberwindbaren Hürden werden.

Ob

  • beim Einkauf,
  • Hilfe bei der Haushaltsführung, Gartenarbeit
  • Begleitung zu Ärzten und Behörden
  • Unterstützung bei der Nutzung eines Smartphones oder Tablets
  • Gassirunden mit dem Hund
  • oder einfach nur gemeinsame Zeit miteinander verbringen, Ausflüge unternehmen, spazieren gehen, Marmelade kochen usw.

Mit ein wenig Unterstützung wäre es vielen älteren und pflegebedürftigen Menschen länger möglich, in ihrem gewohnten und vertrauten sozialen Umfeld zu leben.

Voraussetzungen für Nachbarschaftshelfende:

  1. NICHT bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert!
  2.  NICHT eingetragene Pflegeperson!
  3. Nicht im selben Haushalt leben!
  4. Nicht mehr als 2 Pflegebedürftige unterstützen!
  5. MUSS volljährig sein!
  6. MUSS Schulung absolvieren!

Die Schulung „Qualifizierung zur/m Nachbarschaftshelfenden“ ist kostenfrei und wird an verschieden Standorten (Naumburg, Merseburg, Halle), ebenso auch online angeboten.

Wer bezahlt die Nachbarschaftshilfe?

Die Aufwandsentschädigung für eine Nachbarschaftshilfe kann über den Entlastungsbetrag erstattet werden. Dieser beträgt 125 €/ Monat, im Jahr können sich also 1.500 € ansammeln.

Die Abrechnung erfolgt entweder rückwirkend über den Pflegebedürftigen oder über den Nachbarschaftshelfenden.

Weitere Informationen rund um das Thema Nachbarschaftshilfe sowie die nächsten Schulungstermine erhalten Sie unter www.nachbarschaftshilfe-sachsen-anhalt.de .

Veranstaltungsort(e)
Rathaus - Ratssaal
06686 Lützen
Markt 1
Veranstalter
06686 Lützen
Markt 1
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