Stadt Lützen setzt Gewerbesteuer für 2013 fest
Die Stadt Lützen setzt rückwirkend zum 01. Januar 2013 aufgrund des § 92 Absatz 2 Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt den gemeindlichen Hebesatz für die Gewerbesteuer fest.
Für die einzelnenen Ortschaften beträgt der Hebesatz :
- Lützen 325%
- Starsiedel 300%
- Röcken 325%
- Poserna 300%
- Muschwitz 300%
- Dehlitz 300%
- Sössen 200%
- Großgörschen 200%
- Rippach 200%
- Zorbau 240%