Bürger

  1. Anlieger für Winterdienst vor Grundstücken verantwortlich

    Winterdienst
    Die aktuelle Wettersituation erfordert von allen Verkehrsteilnehmern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. Kraftfahrzeugführer, aber auch Fußgänger, müssen ihr Verhalten im Straßenverkehr den Witterungsbedingungen anpassen. In diesem Zusammenhang weißt die Stadtverwaltung noch einmal darauf hin, dass in den in der Stadt Lützen bestehenden Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzungen die Räum- und Streupflicht vor Grundstücken auf die Anlieger ...
    mehr ...

Gäste

  1. Jahrtausendfeiern 2012

    Ersterwähnung
    Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Im Jahre 2012 können die Orte Bothfeld, Gostau, Kaja und Tornau den Tag ihrer urkundlichen Ersterwähnung begehen. Den ersten schriftlichen Hinweis ...
    mehr ...

Unternehmer

  1. Stadt Lützen senkt Gewerbesteuer

    Gewerbegebiet_Schild_groß

    Rückwirkend zum 01.01.2011 gesenkte Steuerhebesätze!

    mehr ...